AGB

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Um eine reibugslose Zusammenarbeit mit der Firma tomren zu garantieren, bitten wir Sie die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unbedingt zu beachten.
Sie anerkennen automatisch mit jeder Bestellung folgende Punkte:

1. Eigentumsrecht
Der Mietgegenstand wird dem Mieter zum persönlichen Gebrauch an dessen Domizil überlassen. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder veräussern, verpfänden noch weitervermieten und hat jegliche Handlungen zu unterlassen, welche die Eigentumsrechte des Vermieters verletzen.

2. Sorgfaltspflicht
der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an Mietobjekten, die durch Transport, Witterung, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung, etc. entstehen können. Die Mietsache ist unaufgefordert zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurükzugeben. Geräte und Kabel müssen vor der Rückgabe gereinigt werden. Zelte sind trocken zusammengelegt und gereinigt zurück zu bringen .Beschädigungen sind zu melden. Ansonsten,wird der Neupreis in Rechnung gestellt.Pauschal Fr. 40.- für eine defekte Zeltstange. Für elektronische Geräte über die Getränke oder andere Flüssigkeiten verschüttet wurden, wird der Neupreis verrechnet. Fehlendes Material ist bei der Rückgabe sofort bar zu bezahlen.

3. Versicherung
Die Geräte müssen vom Mieter durch eine entsprechende Vericherung auf den Neupreis, jedoch mindestens auf CHF 50´000.00 versichert werden. Leistet die Versicherung nicht den vollen Schadenersatz, haftet der Mieter für den nicht gedeckten Schaden

4. Haftung
Allfällige Defekte an der Mietsache während der Mietdauer sind nicht auszuschliessen. Daher verzichtet der Mieter auf jegliche Schadenersatzforderungen. Bei Sachschaden an den Mietgeräten und eventuellen Folgeschäden lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab. Für die Einhaltung der Schweizerischen Lärmvorschriften ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte dürfen nur hinter einem Fehlerstrom¯Schutzschalter betrieben und von fachkundigem Personal bedient werden. Für Personen und Sachschäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

5. Inbetriebnahme und Instruktion
Der Mieter hat das Recht sich die Mietsache vorführen zu lassen und wird über die sachgemässe Bedienung instruiert. Zelte müssen immer gut verankert werden! Wird aufgrund unsachgemässer Bedienung ein Lautsprecher,Zelt oder sonst ein Mietobiekt beschädigt, wird die Reparatur dem Mieter verrechnet.6. Zahlungsbedingungen
Forderungen werden 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Ab der zweiten Mahnung werden Mahnspesen erhoben.

7. Transport
Der Transport der Mietsache in einem geschlossenen Fahrzeug, inkl. Be- und Entladen sowie Auf- und Abbau ist sofern nicht anders vereinbart Sache des Mieters.

8. Infrastruktur
Der Mieter organisiert die notwendige Infrastruktur zum Betrieb der Geräte ( Stromanschluss, Witterungsschutz, Podeste für Lautsprecher). Werden Lautsprecher hängend montiert, sind diese ordnungsgemäss durch eine zweite Kette zu sichern.

9. Anerkennung
Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Bestellung diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 8200 Schaffhausen.